Original geschrieben von Wikinger
Ich lese das in 2.2.1 und dann 2.1.1.
Was sich wiederum nur auf die absolute Höhe der Anhängevorrichtung bezieht. Der Rest gilt dennoch!

2.2.1:
Die geforderte Höhe gilt nur für Anhänger, die an die in 2.1.1 aufgeführten Fahrzeuge angehängt werden sollen.


Gruß Rainer
Ich wäre gerne arm und hässlich, aber das Schicksal hats anders gewollt.