Ich lese das in 2.2.1 und dann 2.1.1.
Was sich wiederum nur auf die absolute Höhe der Anhängevorrichtung bezieht. Der Rest gilt dennoch!
2.2.1:
Die geforderte Höhe gilt nur für Anhänger, die an die in 2.1.1 aufgeführten Fahrzeuge angehängt werden sollen.