Zumindest in der Steiermark gibt es von der Landesbehörde den Auftrag an alle Prüfstellen beim Pickerltermin genau zu prüfen, ob der Rammschutz eingetragen ist. (ansonsten kein Pickler) Darum sollt der Rammsch. entweder im Zulassungsschein eingetragen sein (macht die Versicherung) oder man eine Kopie des Typenscheins mithaben.
Polizeistreifen können an und für sich vom Dienstauto aus die Fahrzeugdaten abfragen. Was da auch immer drinnen stehen mag.


Money, Money,
a G-class must be funny,
in a rich man`s world!
(Abba)