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Hi Folks,

folgendes Problem. Ich habe einen 750 kg Anhänger ungebremst den ich zur Zeit an meinen Suzuki Samurai hänge 500 KG ungebremst. Ich würde den nun vielleicht gegen einen Jimny tauschen doch was muss ich sehen der hat nur noch 350 KG ungebremst in den Papieren stehen.

Gibt es Möglichkeiten das ändern zu lassen bzw. wie berechnet sich sowas? Ich stelle nämlich fest, das viele Fahrzeuge nur noch geringe Anhängelasten haben wenn es um ungebremste Anhänger geht (Neue A-Klasse 400 KG) was bei einem Eigengewicht des Hängers von 190 KG ja wohl ehr ein Witz ist.


Mit einem Gruss aus Hagen
Dirk


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Kleiner Drückeberger
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Kleiner Drückeberger
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Zitat
Gibt es Möglichkeiten das ändern zu lassen bzw. wie berechnet sich sowas?

Selber rechnen bringt nichts weil das Ergebnis vom "TÜV" eingetragen werden muß. Ergo zum TÜV gehen und nachfragen.





bzw. gleich ein richtiges Auto kaufen <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />


"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
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Die Straßenverkehrs- Zulassungsordnung (StVZO, Auszug siehe unten) erlaubt eine Anhängelast von 750 kg ungebremst.

Jedoch: In 84% der Fälle schreiben Fahrzeughersteller oder Zulassungsstelle Einschränkungen für ungebremste Anhänger vor. Sie dürfen solche Anhänger nicht voll beladen, weil das Zugfahrzeug die erforderliche Motor- und Bremsleistung sonst nicht mehr aufbringen kann. Meist wird die zulässige Anhängelast auf 300 - 500 kg reduziert.

Anders bei den gebremsten Anhängern: Ihre Bremssysteme sorgen für eine ausreichende Entlastung des Zugfahrzeuges. Somit können wesentlich höhere Anhängelasten gezogen werden.



Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)
§42: Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen
(1) Die gezogene Anhängelast darf bei
1. Krafträdern, Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,

2. Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,

3. Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts
des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3500 kg betragen.

(2) Hinter Krafträdern und Personenkraftwagen dürfen Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse nur mitgeführt werden, wenn das ziehende Fahrzeug Allradbremse und der Anhänger nur eine Achse hat; Krafträder gelten trotz getrennter Bedienungseinrichtungen für die Vorderrad- und Hinterradbremse als Fahrzeuge mit Allradbremse, Krafträder mit Beiwagen jedoch nur dann, wenn auch das Beiwagenrad eine Bremse hat. Werden einachsige Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse mitgeführt, so darf die Anhängelast höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen.

(2a) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für das Abschleppen von betriebsunfähigen Fahrzeugen.

(3) Das Leergewicht ist das Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs ohne austauschbare Ladungsträger (Behälter, die dazu bestimmt und geeignet sind, Ladungen aufzunehmen und auf oder an verschiedenen Trägerfahrzeugen verwendet zu werden, wie Container, Wechselbehälter), aber mit vollständig gefüllten eingebauten Kraftstoffbehältern einschließlich des Gewichts aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (z. B. Ersatzräder und -bereifung, Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber, Feuerlöscher, Aufsteckwände, Planengestell mit Planenbügeln und Planenlatten oder Planenstangen, Plane, Gleitschutzeinrichtungen, Belastungsgewichte), bei anderen Kraftfahrzeugen als Krafträdern und Personenwagen zuzüglich 75 kg als Fahrergewicht. Austauschbare Ladungsträger, die Fahrzeuge miteinander verbinden oder Zugkräfte übertragen, sind Fahrzeugteile.

Quelle

Bleibt also wohl keine andere Chance als direkt beim Fahrzeughersteller nach ner Freigabe für erhöhte Anhängelasten zu fragen. Evtl. gibt es aber ja auch anderswo in der EU höhere freigegebene Anhängelasten (ist z.B. bei meinem Patrol so bei gebremsten Anhängern). Vielleicht mal im benachbarten Ausland ausschau halten was die da so für Anhängelasten eingetragen haben. Dann entsprechendes Homologationsblatt (so zumindest in der Schweiz genannt) besorgen und damit zum TÜV-Prüfer deines Vertrauens.


Gruß Thorsten

...irgendwas is´ ja immer!

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@ ThorstenD

Vielen Dank für die Infos.

Gruss
Dirk

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Druckluftschrauber
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Druckluftschrauber
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Allein der Wille die ungebremste Anhängelast zu erhöhen ist als verwerflich zu betrachten und kann nur aus reiner Unerfahrenheit entstehen!
Sorry, aber so ist das leider.
Mach folgenden Versuch: such Dir ein Testgelände, riesiger Parkplatz oder so, hänge einen ungebremsten Anhänger mit dem zulässigen Gewicht an, beschleunige auf 50km/h und mach ne Vollbremsung! Ich hoffe das Versuchsgelände ist groß genug, auch zu den Seiten <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" />
Das überhaupt ungebremste Anhänger zugelassen werde finde ich schlicht und einfach völlig daneben <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />


Gruß Rainer
Ich wäre gerne arm und hässlich, aber das Schicksal hats anders gewollt.
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ah da grade das thema da is darf ich mich kurz einschalten...

wie funktioniert das eigentlich mit den verschiedenen führerscheinklassen, B und BE, mit welchem darf ich was ziehen?

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Gruß Thorsten

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aaaaaaahh. danke smile


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