Man erinnere sich, Kurzer montags weg vom Nürburgring, ein überaus eifriger Zollbeamter kümmerte sich hingebungsvoll um ihn, bis er denn was fand.

Strafverfahren wegen fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis.

Der Sankey ist auf 750 kg abgelastet und die Führerscheinklasse B erlaubt laut Lehrbuch und Fahrlehrervereinigung ein Fahrzeug mit zulässigem GG von 3,5 t Plus einen Hänger bis 750 kg.

Soweit, so gut, das Verfahren wurde eingestellt und an die zuständige Strassenverkehrsbehörde weitergeleitet, auch die hatte keine Einwände.

Jetzt kommt das dicke Ende, Anwaltskosten 734 €, auf denen Sohni sitzen bleibt, weil das Verfahren eingestellt wurde.
Bei einem Freispruch wären die Anwaltskosten von der Landeskasse übernommen worden...

Hat jemand eine Idee, was man da tun kann?

(Mir kommt der Rechtstaat gerade wieder sauer hoch.)


An und ist das Leben für sich schön.