Doch, das tut er.

Es gibt eine Reihe von Sachverhalten, da hast du ohne Anwalt keine Chance.

Wenn man da den Staatsorganen auf Augenhöhe begegnen will, muss man einen haben.

Je nach Tatvorwurf hast du als Beklagter tlw. kein Akteneinsichtsrecht. Das hat nur dein
Rechtsbeistand.