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Kleiner Drückeberger
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Kleiner Drückeberger
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Mich ärgert es einfach, daß man völlig willkürlich von der Staatsmacht beschuldigt wird, mit Strafanzeige bedacht wird und seine Rechtfertigung selber zu zahlen hat. Dem stimme ich fast zu; Mich ärgert es einfach, daß man zu Unrecht beschuldigt wird, mit Strafanzeige bedacht wird und seine Rechtfertigung selber bezahlen muß.
"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
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@flatteric: Ja, genauso meinte ich das. Das ist die Sauerei ... von den Nerven, die man bei so einer überflüssigen Scheisse verliert ganz zu Schweigen !
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Dackelpsychologe
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Dackelpsychologe
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Doch, das tut er.
Es gibt eine Reihe von Sachverhalten, da hast du ohne Anwalt keine Chance.
Wenn man da den Staatsorganen auf Augenhöhe begegnen will, muss man einen haben.
Je nach Tatvorwurf hast du als Beklagter tlw. kein Akteneinsichtsrecht. Das hat nur dein Rechtsbeistand. es wurde doch noch garkeine klage erhoben also gibt es auch keinen beklagten.......... erst wenn klage erhoben wird und kein vergleich geschlossen wird zahlt der gegner den anwalt...... auch beim staat............
gruss siggi109
wenn der klügere immer nachgibt....ist er irgendwann der dumme!
mein teiledealer....FWD
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...nur weil euer Rechtsstaat nicht will ? Ist das nicht auch Deiner? Oder hast Du Deinen Wohnsitz außerhalb der BRD? Ick bin doch Bayer, wa ! Dit is jar nich mein Staat ...
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Süchtiger
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Süchtiger
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wohntest du nicht in der selbständigen politischen Einheit Westberlin? Ah ne, irgendwann gab es dann doch den Verwaltungsakt, dass die Berliner Verfassung durch das Bundesdeutsche Grundgesetz ersetzt wurde - ist also doch dein und auch mein Staat... hilft nix!
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Enthusiast
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Da bekommt jeder das Recht was er sich leisten kann.
Mfg manfred Definiere das "sich leisten" bitte mal..... Du kannst es auch durch bezahlen ersetzen. Mfg manfred
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Motze, festhalten, so gehts in Kenia zum Brötchenholen
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OP
Motze, festhalten, so gehts in Kenia zum Brötchenholen
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es wurde doch noch garkeine klage erhoben also gibt es auch keinen beklagten.......... erst wenn klage erhoben wird und kein vergleich geschlossen wird zahlt der gegner den anwalt...... auch beim staat............ [/quote] Eben nicht. Wenn du als Privatmensch jemanden beschuldigst und und mit Klage bedrohst, zahlst DU den Anwalt, wenn sich herausstellt, daß der Vorwurf haltlos war. So geschehen mit Vodafon und einer Bekannten. O-Ton Anwalt: Um das Honorar machen Sie sich keine Sorgen, das hole ich mir bei Vodafon. Ist nur beim Schimmel, dem amtlichen so, der darf dich bezichtigen und du kannst gucken, wie du da rauskommst.
Zuletzt bearbeitet von flaterric; 07/03/2012 15:38.
An und ist das Leben für sich schön.
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familienpolitisch blinde Forumslusche mit Kontrollverlust über sein Leben
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Staatsdiener sind genauso wenig unfehlbar wie ein jeder von uns, in dem von dir geschilderten Fall erhält man normalerweise einen Anhörungsbogen, den füllt man mit 2-3 Sätzen aus (so komplex ist die Anhängergeschichte nun auch wieder nicht) und wartet auf das Ergebnis. Die Zustände hier sind doch auch so krank, weil viele Brüder und Schwestern wegen jedem Taubenschiss einen Anwalt konsultieren. Die Lass-dir-nix-gefallen Gesellschaft fängt in der Sandkiste schon an, wundert mich sowieso das ein 6-jähriger noch keine Rechtsschutzversicherung abschließen darf.
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Kleiner Drückeberger
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Kleiner Drückeberger
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den füllt man mit 2-3 Sätzen aus (so komplex ist die Anhängergeschichte nun auch wieder nicht) und wartet auf das Ergebnis. Die Zustände hier sind doch auch so krank, weil viele Brüder und Schwestern wegen jedem Taubenschiss einen Anwalt konsultieren. Manche mögen sich erinnern; Mein Sankey W/A (ehem. AC nun Flattermann seiner) stand nach Angabe von 2 Beamten über 14Tage auf der Straße, darf er nicht, Ok. Blöd das ich innerhalb der Zeit gefahren bin, gut ist wo ich war Ergo, Tel an Behörde, geht fix jeder macht Fehler. Name und Zettelnummer durfte ich noch sagen dann wurde mir mitgeteilt was so ein Beamter doch für ein Gott ist im Gegensatz zu meiner Nichtigkeit die es nicht für Nötig hält den vorgegebenen Weg zu beschreiten. Hey man, der hatte einen schlechten Tag, morgen fahr ich runter auf´s Amt. Bis ins Vorzimmer bin ich gekommen, auf Nachfrage! sieht der Beamte keine Notwendigkeit für ein Gespräch, bitte schriftlich. Gut, Schriftlich sah das dann ziemlich genau so aus; ----------- Hiermit lege ich schriftlich Widerspruch ein da man weder am "Datum Tel." noch am "Datum persönlich" mit mir sprechen wollte. ...Zeitraum blabla mit den Anhänger unterwegs, Zeugen und Beweise kann ich gerne und viele benennen. Für eine Rücksprache bin ich jederzeit gerne bereit. ----------- Es folgten Standard "Drohungen" vom Band wie schlimm das doch für mich wird und zuletzt gab es dann das Gericht ohne Anwalt. Blöd standen die Beamten vor dem Richter, denn das im benannten Zeitraum der Anhänger bei einem vereidigten Sachverständigen war um u.a. nach Überprüfung der Fahrgestellnummer und des Kennzeichen eine mängelfreie HU erteilt zu bekommen konnten sie nicht mal im Ansatz widerlegen, meine von mir im Vorfeld benannten Zeugen von den Allradtagen, ja da war ich auch in der Zeit, brauchten nicht mehr anreisen. Schade, die Reisekosten u.a. für Thailand, Österreich oder die kürzeste Anreise von Hamburg wären genial gewesen. Übrigens wurde auch mein Verfahren eingestellt, nach ca. 3Min. Auf meine Nachfrage warum kein Freispruch sagte der Richter das sei Normal.
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Besserwessi
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Auf meine Nachfrage warum kein Freispruch sagte der Richter das sei Normal. Aber hör' mal, das wissen wir seid Kafka - der auch eeschon 90 Jahre tot ist: Gerichte produzieren keine Gerchtigkeit, sondern Urteile - oder in Deinem Fall eben: keines.
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