Original geschrieben von Wikinger
...die zulässige Gesamtbreite auf dem Schild ist die tatsächliche Breite des Fahrzeugs, nicht die im Fahrzeugschein.
So ist es.

Die max. zulässige Fahrzeugbreite der allermeisten Autobahnbaustellen beträgt leider nur 2m, einige wenige auch schon 2,10m. Viele Fahrzeuge (auch PKW!) sind Heute über die Spiegel aber schon teils deutlich breiter als 2m und DÜRFEN die linke Baustellenspur daher nicht benutzen.

Da wird inletzter Zeit wohl auch häufiger mal abkassiert...


Gruß Frank