Hallo zusammen,

bei unserem 350-er BJ 1992 werden in der DB-Vertragswerkstatt mit schöner Regelmäßigkeit Bremsentests auf dem Rollenprüfstand durchgeführt.
In der Bedienungsanleitung werden ohne Abflanschen einer Welle und Einlegen der VG-Sperre Rollenprüfstand ABSOLUT verboten.
Ich habe aber schon öfters Schilder mit einer Vmax 6km/h -Angabe und dem Hinweis auf Kurzbetrieb gesehen.

Was gilt jetzt??

Vielen Dank,


Holger