@ HDJ80

Ja in der Tat... oftmals sture Paragrphentreue! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" />
Lies mal den ersten Beitrag dieses Freds.

Der Prüfer ( er kannte dieses landläufige Gutachten wohl bereits in- und auswendig ) hat auf diesen Punkt 4. gepocht ( nur für Fahrzeuge der BW und Nato ) und sagte, dass damit das Gutachen und somit eine Eintragung für Zivilfahrzeuge automatisch nichtig würde!!!
Darüberhinaus schien es ihm ein persönliches Anliegen gewesen zu sein, dass Privatleute so eine Kupplung nicht haben sollten!? Warum auch immer ???


Ich kenne aber mindestens einen BW-Fahrzeughändler in D, der wohl auf eigene Faust und für viel Geld ein eigenes Gutachten hat erstellen lassen.
Das will er aber natürlich refinanzieren und man muss somit erst immer was bei im kaufen ( und sei es eben nur die Kupplung für 90Flöten ), um in den Genuss seiner Hilfe zu kommen !

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