Es ist ein Irrtum, dass TFL generell Pflicht ist (wird aber gerne verbreitet, ebenso wie der Dummfug mit dem angeblich pflichtigen Anschnallgebimmel).
Die Kirmesbeleuchtung ist nur für Fahrzeuge verpflichtend, deren Homologation am oder nach dem 7. 02. 2011 stattfand. Eine Nachrüstpflicht besteht auch für nach dem Stichtag neu zugelassene Fahrzeuge nicht. Selbst für den MOPF-G wäre sie nicht verpflichtend gewesen, weil es sich nur um ein Facelift handelte.