... warscheinlich niemand, denn in der DIN 82101 von 1976 (noch immer gültig)ist keine Bruchlast definiert!

Hat zwar mit Deiner Frage nichts mehr zu tun (Du fragtest ja nur WER das kann <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />) aber in der DIN 82003 Teil2 ist für Ladegeschirr- Einzelteile eine Prüfkraft von 63kN definiert.

So, um die Verwirrung komplett zu machen: Es gibt einen Entwurf für eine Neufassung der DIN 82101 von 2003, aber da ist kein Schäkel mehr mit 31,5kN zul. Last drin, sondern nur noch einer mit 32kN zul. Beanspruchung. Hier die Werte:
Tragfähigkeit 3,2t
zul. Beanspruchung 32kN (warum die nicht mit 9,8066.. umrechnen weiss der Geier)
Prüfkraft 63kN
und jetzt kommts:
Bruchkraft 160kN

Ich hoffe Deine nicht gestellte Frage ist damit beantwortet <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

PS: wer schreibt eigentlich diesen DIN Kauderwelsch? Ingenieure könnens nicht sein.

So wieder eine Mittagspause sinnvoll genutzt- Schönes Wochenende!


Gruß
René

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Man reist nicht, um anzukommen, sondern um zu reisen (Goethe)