im prinzip ist es unwichtig welche reifenfirma, da es ja keine markenbindung mehr gibt, die freigegebene reifengrösse je felgengrösse ist entscheidend.

geprüft wird ob der reifen innen beim lenkanschlag nicht schleift, die lauffläche (profil) nicht seitlich über das fahrzeug raussteht und beim einfedern nicht schleift, sowie der abrollumfang im toleranzbereich bleibt.

i.d.r. solltest du diese kombination mit o.g. bescheinigung eingetragen bekommen. evtl. will der eine oder andere sachverständige noch eine tachoeichung (bei vdo) lass dann einfach (nur zur sicherheit) vorher den reifendruck ab.



nimm das Leben nicht zu ernst,
denn Du kommst da eh nicht lebend raus.