Die Anforderungen an Geländefahrzeuge sind auf Seite 36 beschrieben,
als Wohnmobil zugelassen fallen wir in Kategorie M1
Zitat
Klasse M1:
Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
Zitat
4.1. Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 2 Tonnen und Fahrzeuge der Klasse M1 gelten als Geländefahrzeuge, wenn sie wie folgt ausgestattet sind:

- mit mindestens einer Vorderachse und mindestens einer Hinterachse, die so ausgelegt sind, daß sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann;

- mit mindestens einer Differentialsperre oder mindestens einer Einrichtung, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet; und wenn sie als Einzelfahrzeug eine Steigung von 30 % überwinden können, nachgewiesen durch Rechnung.

Ausserdem müssen sie mindestens fünf der folgenden sechs Anforderungen erfuellen:

- Der vordere Überhangwinkel muß mindestens 25 Grad betragen,

- der hintere Überhangwinkel muß mindestens 20 Grad betragen,

- der Rampenwinkel muß mindestens 20 Grad betragen,

- die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muß mindestens 180 mm betragen,

- die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muß mindestens 180 mm betragen,

- die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muß mindestens 200 mm betragen.

und das sollte der WM einhalten ... also kein Problem.

Definition Wohnmobil
Zitat
5.1. "Wohnmobil": ein Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:

- Tisch und Sitzgelegenheiten,

- Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können,

- Kochgelegenheit und

- Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.

Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tischs, der leicht entfernbar sein kann.