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Dackelpsychologe
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Dackelpsychologe
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Bitte nicht die steuerrechtliche und die verkehrsrechtliche Einstufung durcheinanderwerfen!
Irgendwelche Ver- und Gebote, die in der StVO stehen sowie lustige bunte Schilder am Strassenrand haben mit der Steuer gar nix zu tun. Dafür gilt rein das, was im Fz-Schein (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I ) steht. D. h. z. B. am So. mit einem LKW Anhänger ziehen is nich! Und dem Cop, der den Strafzettel schreibt, interessiert auch kein Steuerbescheid, der DARF ihn bei Verkehrsdelikten gar nicht interessieren.
Das Bundesfinanzgericht hat in seiner unendlichen Weisheit jedoch entschieden, dass es für die steuerliche Einstufung unerheblich ist, was in den Papieren steht. Und so hängt es rein von der Tagesform des FA-Beamten ab, ob der 130er wie ein PKW nach Hubraum oder wie ein So.-Kfz (sonstiges Kfz, steuerrechtlich gibt es keinen LKW) nach zGG besteuert wird. heeee monny,es geht um das was der sherrif vor ort sieht....... nicht um das was du beim finanzamt bezahlst.............das intressiert keinen menschen.......
gruss siggi109
wenn der klügere immer nachgibt....ist er irgendwann der dumme!
mein teiledealer....FWD
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Mogerator
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Der Thread geht doch ursprünglich um die STEUERN bei Zulassung als LKW.
Wenn Du den Wagen als LKW angemeldet hast, und PKW-Steuern zahlen mußt, hast Du die Nachteile aller Möglichkeiten vereint.
Der Sherrif vor Ort sieht in den Papieren, daß Du einen LKW hast und Sonntags nicht mit Anhänger fahren darfst.
Grüße DaPo
Fußball war doof, Fußball ist doof, Fußball bleibt doof.
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moin Caruso, mein Auto hat 3,5t Anh-last und nach wie vor 2,95t zul. Ges-Gew. Wie schon erwähnt: die Anzahl der Sitze interessiert mich nicht. Stattdessen ist jetzt eine Nutzlast eingetragen, aber die ändert an den o.a. Zahlen auch nix(leer 2050 wg. Gas, Nutzlast 900). Die einzige "Kleingkeit" war, die Freigabe von Rover..... gruß thomas
Zuletzt bearbeitet von Spike; 25/05/2012 12:25.
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Aha.Was hat Rover denn freigegeben? Und was steht im Punkt F2 der Zulassungsbescheinigung Teil 1?
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moin, Rover sagt dazu nix, aber ich war ja bei einem Sachverständigen...... Wenn Du mir noch sagst, was F2 in alt ist, kann ich Dir das auch sagen... Aber nochmal: im Brief sind nur 2 Zahlen geändert worden. Bei Nutz- und Aufliegelast steht statt - jetzt 900 und bei Anzahl der Sitzplätze steht jetzt 3, sonst wurde nix verändert. gruß thomas
Zuletzt bearbeitet von Spike; 26/05/2012 19:39.
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F2 ist das nationale zGg. Das gibts im alten Schein nicht. Dann hast du eben Glück gehabt. Ein Merkmal der Zugmaschine ist eine unerhebliche Ladekapazität und eine Anhängelast die mind.das 1,4fache des zGg beträgt.
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Das Bundesfinanzgericht hat in seiner unendlichen Weisheit jedoch entschieden, dass es für die steuerliche Einstufung unerheblich ist, was in den Papieren steht. Und so hängt es rein von der Tagesform des FA-Beamten ab, ob der 130er wie ein PKW nach Hubraum oder wie ein So.-Kfz (sonstiges Kfz, steuerrechtlich gibt es keinen LKW) nach zGG besteuert wird. Der Bundesfinanzgerichtshof hat da schon genauere Vorgaben in den einschlaegigen Urteilen gemacht. An denen kann festgemacht werden, ob ein FZ steuerlich als PKW oder LKW eingestuft wird. So ist ein FZ, was vom Hersteller als PKW gebaut wurde immer als PKW zu versteuern. Hier wird das wesendlichen Merkmal eines LKWs, naemlich die erheblich hoehere Zuladung bezogen auf das Gesamtgewicht nicht erreicht. Wenn ich mich recht erinnere soll/muss ein LKW mindestens 40% Zuladung vom zGg haben. Bei Defender und Co laesst sich die hohe Zuladung ja erreichen, bei typischen PKWs und SUVs eben nicht. Und die Defender werden ja auch mit hoher Zuladung und Ladeflaeche ausgeliefert, so dass sie auch als LKW versteuert werden koennen.
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