....das Einzige, womit Du Recht hast, Caruso, ist, daß das FA nicht unbedingt dem Sachverständigen folgen muß, wenn es um die Besteuerung geht.....das muß man vorher abklären: meine Zulassungsstelle hat gesagt, daß es die Eintragung des TÜ übernimmt, und das Finanzamt hat gesagt: wenn das eine Zugmaschine ist, ist das eine Zugmaschine........
Ansonsten ist in meinem Kfz-Brief alles so wie sonst, auch die Gewichte: 3 Sitze hat der TÜ-Mensch aus seinen Zul-Vorschriften rausgerechnet.....mir war das egal
gruß
thomas

Zuletzt bearbeitet von Spike; 23/05/2012 08:14.