Ob das eine Rückrufaktion werden kann muss sicher jemand anders entscheiden. Aber es gibt da sowas wie "Produktbeobachtungspflicht", das ist eigentlich für fremdhergestelltes Zubehör gedacht, das man gegebenenfalls verbieten muss, wenn es die Sicherheit beeinflusst.

Bei dem "Montagefehler" wäre es sicherlich ratsam sich den Fall mal genauer anzusehen, und dann zu entscheiden. Kann ja auch sein dass es richtig montiert war, aber die Halterung sich losgerüttelt hat oder sowas.

Aber wenn die in der Werkstatt der Meinung sind andere Dinge sind wichtiger.....

Micha