Original geschrieben von Micha Eckstein
Ob das eine Rückrufaktion werden kann muss sicher jemand anders entscheiden. Aber es gibt da sowas wie "Produktbeobachtungspflicht", das ist eigentlich für fremdhergestelltes Zubehör gedacht, das man gegebenenfalls verbieten muss, wenn es die Sicherheit beeinflusst.

Bei dem "Montagefehler" wäre es sicherlich ratsam sich den Fall mal genauer anzusehen, und dann zu entscheiden. Kann ja auch sein dass es richtig montiert war, aber die Halterung sich losgerüttelt hat oder sowas.

Aber wenn die in der Werkstatt der Meinung sind andere Dinge sind wichtiger.....

Micha

Die Produktbeobachtunspflicht gilt auch für die Hersteller von Fahrzeugen. Auch wenn ich mich bei Merceds nicht auskenne, könnt ihr sicher sein dass es dort interne Qualitätsmeldesysteme etc. gibt und dass man sich bei Mercedes sehr wohl mit dem Thema beschäftigt. Ihr als Kunde seht halt nichts davon.

Ob der Meister auf den Kunden adäquat reagiert hat ist ein anderes Thema.