Hallo Manfred,

ich hab' jetzt leider keine Zeit für eingehendere Recherchen. Aber frage nochmal nach, nicht beim Zoll - das ist genauso sinnlos, wie von der Polizei eine Rechtsauskunft zu erfragen. Suche Dir die zuständige Stelle in der Bundesfinanzverwaltung und berufe Dich darauf, ein "Reisender" im Sinne des EU-Zollrechts zu sein. Ich habe da gerade was gefunden, eine Arbeitsanweisung zwar für den Österr. Zoll, bezieht sich aber auf das EU-Recht und ist somit auch in D anwendbar:

Arbeitsanweisung Ausfuhr Gemeinschaftswaren - pdf

Das ist noch nicht hinreichend, aber vielleicht ein Ansatzpunkt für weitere Recherche.

Marcus


Und wieder ein Post mehr auf dem Zähler!