Diese 3- Jahresregel gilt doch sicher nur dann, wenn das Auto abgemeldet wurde. Solange das Auto in D registriert ist (= dt. Nummernschilder und Versicherung hat), sollte das doch gleichgültig sein, oder? Mein Auto war nur 2 1/2 Jahre ausserhalb, es hat aber auch niemanden interessiert bis auf die Damen von der Zulassungsstelle: der TÜV war abgelaufen. Aber auch da reichte ein Schreiben und das Versprechen, bei Einreise auf kürzestem Wege eine Prüfstelle aufzusuchen.

Oder handelt es sich um südafrikanische Einfuhrsteuer?


Das Beste kommt noch.