Hallo Manfred,

ich habe mich mal ein wenig durch die Rechtsprechung zum Art. 185 Zollkodex (Rückwaren) gewühlt. Dein Fall, bzw. ein ähnlicher Sachverhalt taucht da nirgends auf. Normalerweise geht es bei Fahrzeugen immer nur um eine im Ausland durchgeführte Veredlung (Aufrüstung), oder um ein Fahrzeug, das zwischenzeitlich im Ausland zugelassen war.

Grundsätzlich kannst Du den Erlass eines Feststellungsbescheids beantragen, in welchem gleichsam vorab über eine im Ausfuhrfall bestehende (oder nicht bestehende) Abgabenpflicht entschieden wird. Ich weiß nicht, ob das in D so funktioniert, aber probieren kann man es ja.

Wie ist das eigentlich in Namibia? Darfst Du da so ohne weiteres ohne Dein eingeführtes Fahrzeug ausreisen?

Marcus


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