Uwe, meinst Du den Rentenbescheid (den bekommt man, wenn man die Rente beantragt und bewillligt bekommen hat) oder die Dir jährlich zugehende Renteninformation? In Ersterem sollte der an die Krankenverscherung der Rentner abgeführte KV-Beitrag aufgeführt sein.

Cheerio
Frank


Sprachfehler:innen sind heilbar.