Keine Ahnung wie das in D ist, aber in Österreich wird ein nicht funktionierender, weil teilweise ausgebauter oder modifizierter Stabi bei der jährlichen §57a-Überprüfung (TÜV) als schwerer Mangel klassifiziert. Stellt der Prüfer Gefahr im Verzug fest, wird er dich nicht mehr weiter fahren lassen.
Wenn vom Stabi bis auf die geänderte Stoßdämpferaufnahme nichts mehr da ist, kann man wenigstens auf Unschuld vom Lande machen und sagen: "Das ist schon ab Werk so. Da war nie was, ehrlich!"
Bei einem stabirelevanten Unfall (mit 3,5t aus der Kurve geflogen und weiche Landung in der Wandertagsgruppe des örtlihen Kindergartens etc.) wird das auch nicht mehr helfen.