Original geschrieben von G-Main
Hallo,

die StVZO meint:

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_52a.php

Damit ist der gleichzeitige Betrieb von 2 Rückfahrleuchten zulässig.

Das mit dem Reflektor werde ich dann mal so machen, ein zweites Gehäuse brauch ich ja sowieso noch.

Die Nebelschlußleuchte bleibt halt, obwohl mir die Idee sehr gefallen würde!

Wenn die 10 Meter Leuchtgrenze eingehalten wird, ist gegen ein stärkeres Leuchtmittel (z.B. 40Watt oder sogar 55 Watt - Temperaturproblem (?)) nichts einzuwenden.

Funktion über Fahrstufe "R" und über Bedienschalter Armaturenbrett, mit Zwangsabschaltung bei eingelegter Vorwärtsfahrstufe. Alles klar.

Danke für die Erleuchtung und Gruß vom Main


Hallo,

Ich habe in meinem W461 in die Rückfahrscheinwerfer diese Birnen eingebaut.
12 Volt 45 Watt Sockel BA15s (24 Volt bei mir).

Sind nicht ganz so einfach zu bekommen und wurden scheinbar nur in der DDR verwendet.

Die hier in der Bucht, nur als Beispiel, Preis inakzeptabel:

http://www.ebay.de/itm/Gluhlampe-12...5898?pt=DE_Autoteile&hash=item337997609a

Hab mir mal einen ganzen Karton davon ersteigert in 24 Volt, natürlich für einen €uro!

Die machen wirklich gut Licht und selbst die W460 Original Rückleuchten haben einen "versehentlichen" Dauerbetrieb über 3 Stunden ohne Schäden ausgehalten.

Das merkt auch der TÜV nicht und ist eine wirklich sinnvolle deutliche Verbesserung.

Gruß AT