Original geschrieben von lindenbaum
Die unterschiedlichen Religionen behandeln aber auch das Gewaltmonopol des Staates, das Machtmonopol des Volkes, und den humanistischen Grundsatz unseres Grundgesetzes durchaus unterschiedlich. Bliebe die Frage ob der Gesetzgeber, oder die Gesellschaft, auf die Religionsgruppen reagiert oder die Religionsgruppen Probleme mit dem Grundgesetz haben. Also war war zuerst, das Huhn oder das Ei?

Ich wage mal zu behaupten dass der s.g. Gottesbezug im Grundgesetz hoffnungslos überholt ist.

Gruß, Michael

PS: Es gibt nicht "Den Islam"!!!!


Genau deshalb schrieb ich: "Der real existierende Islam ist keineswegs ein monolitischer Block - wie im "Westen" und in dem Kommentar unbeirrt so gern kolportiert wird -, sondern eine in sich zerissene Glaubensrichtung von ca.1,2 - 1,4 Milliarden Menschen, die in mehr als nur zwei antagonistische Gruppen zerfaellt."

Ob dieser "Gottesbezug" ueberholt ist, mag Streitgegenstand sein. Ich bin dabei der Meinung, er hat in keiner demokratischen Verfassung etwas zu suchen! Weshalb? Nun, weil er Religion mit Ethik gleichsetzt! Ethik ist zur Machtkontrolle - und hier wird ja der Gedanke der Demokratie wirksam - unentbehrlich. Es gibt nun aber - und nicht erst seit der Aufklaerung ! - auch eine nichtreligioes basierte (und keineswegs zweitrangige) Ethik. Diese Tatsache wird durch den oben bezeichneten "Gottesbezug" negiert - womit ein Grundprinzip demokratischer Gleichheit verletzt ist!