Der Weg ist so: Ich schreibe einen Strafzettel, der geht an die Behörde, die die Weiterbearbeitung übernimmt. Die versenden den Verwarngeldbescheid. Der Kunde moniert meine Arbeit und erhebt Einspruch. Oft ist es Unwissenheit was da geschrieben wird (es gibt den einen oder anderen Sonderfall wie Parkverbotszonen, verkehrsberuhigte Bereiche, Durchgezogene Linie am Straßenrand, Halteverbotsschilder etc) und ich darf mich um den Einwand kümmern. Dazu kommt ne ganze akte mit allem angefallenen.
Manchmal, aber eher selten, fällt einem ein, dass man was falsch gemacht hat, dann schreibt man: Mist, vertan. und die Sache wird eingestellt.
Oder man schreibt, was man man schon mal geschrieben hat, auf den Einzelfall bezogen. Dann kommt ein allgemein gehaltener Text an den Kunden zurück. Er kann jetzt mosern und zahlen, oder es geht vor den Richter, das ist dann der Fachmann für den Streit. Wenn der sagt: Böser aufschreiber, nicht noch mal, dann stellt der auf verschiedene Art und Weise ein. Oder sagt: Aufschreiber! super gemacht, weiter so, dann zahlt der Kunde alles bis daher aufgelaufene an Kosten.
So einfach, kein Hexenwerk.


Atze


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