Hallo ollefurunkel,
die BE erlischt ganz einfach,weil das Abgasverhalten
des Fahrzeuges Teil der Betriebserlaubniss ist,egal
was eine ASU da zu meint.UNd ist die BE erloschen,
ist automatisch der Versicherungsschutz in gefahr.
Wenn nicht nur ein Stecker von der AGR abgezogen ist,
sondern dran rumgebaut wird,könnte sogar ein Vorsatz
unterstellt werden und dann....... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" />
Aber wo kein Kläger,da kein Richter.
Gruß aus Berlin