Hallo,

wichtig isr dabei die Funktion. Das Produkt hat bei der Übergabe die zugesagte Funktion erfüllt.(also geschalten
ohne Problem) Wenn dennoch ein Teil dieser Schaltung ein
Anfangsproblem hatte kann das keiner merken. Deshalb wird
in den ersten 6 Monaten davon ausgegagen das es schon da war.
Deshalb hat der Händler Gewährleistungspflicht.
Nach den 6 Monaten muß der Kunde nachweisen das das Problem
schon in den ersten 6 Monaten auftrat. Wenn er das nicht kann
hat er Pech gehabt. Ein bisschen Risiko beim Gebrauchtkauf
darf schon sein. Oder man kauft neu mit Garantie von X Jahren.

Mfg
Manfred