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Nachlese: Am 9. November stellte mir der mit der Durchsetzung der Ansprüche beauftragte Rechtsanwalt die endgültigen Zahlen zur Verfügung. Danach zahlte die HUK als gegnerische Versicherung: 27.430,- Reparaturkosten 2.800,- Wertminderung 1.675,- Sachverständigenhonorar 8.895,- Mietwagenkosten 25,- Kostenpauschale 11,- Sonstiges Da ich im Juli einen gebuchten Urlaub im Ausland verbringen wollte, die Fertigstellung meines Autos jedoch genau in diesem Zeitraum stattfinden sollte, traten meine Frau und ich diesen Urlaub in ihrem (viel kleineren) PKW an. Außerdem hätte ich die gestellten Ersatzfahrzeuge nur im Inland fahren dürfen. Ich war der Ansicht, später von der HUK die sog. Nutzungsentschädigung für die Zeit geltend machen zu können, in der ich keinen Mietwagen genommen hatte. Die Zahlung einer Nutzungsentschädigung lehnt die HUK jedoch ab. Der RA riet mir von einer Klage ab. Gruß an alle, Richard
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