Original geschrieben von buckdanny99
Original geschrieben von 130CC
!
Mir liegt mehr daran ein Urteil zu erwirken was es einem Finanzamt unmöglich macht Fahrzeuge zu kategorisieren..., dafür haben wir das Bundeskraftamt. Und natürlich möchte dann auch die Besteuerung als LKW.., denn so hat Ihn das Bundeskraftamt eingestuft !

Sorry das Thema ist doch schon lange durch! Der BFH(Bundesfinazhof), das höchste Finanzgericht in Deuschland, hat schon 2006 festgestellt, das die Zulassungsrechtliche Einstufung nicht bindend für das Finanzamt ist.



Beschluss vom 21.8.2006, Az: VII B 333/05

Und dennoch hab ich für meinen damaligen Defender (2007) eine LKW-Einstufung erwirkt !
2006, Urteile lassen sich auch wieder verwerfen....

Last edited by 130CC; 23/11/2012 10:11.