Original geschrieben von kadege
Das Tagfahrlicht im Dach ist ja irgendwie abgefahren (auch wenn's anders gemeint war - ab welcher Höhe sind die Umgrenzungsleuchten vorgeschrieben?). Aber in diesem Punkt elegant gelöst.
Wenn Du mit "Umgrenzungsleuchten" Umrissleuchten meinst, die sind in §51b StVZO geregelt.

Sie sind nicht von der Höhen abhängig, sondern von der Breite: ab 1800mm dürfen, ab 2100mm müssen sie montiert sein.

Ich bezweifle aber, daß die TFLs als Umrissleuchten zulässig sind, denn sie dürfen nicht blenden (und das tun sie dort oben)


Grüße
DaPo


Fußball war doof, Fußball ist doof, Fußball bleibt doof.