Beim Geschäft meiner Gattin (Beamtin mit Kleingewerbe 1-2 mal Kunsthandwerk auf Märkten) sollten wir die §19 Regelung anführen, so das Finanzamt bei der letzten Steuererklärung. Bei 2 Nebentätigkeiten weiß ich nicht, wie die Regelung läuft.


Atze