Nochmal zum mitlesen,

wenn die Garantie (Neuwagen oder Gebrauchtwagen) ABGELAUFEN ist und man dann ein original Ersatzteil bei DB einbauen lässt, so hat man auf dieses Ersatzteil ein Jahr Gewährleistung, das heisst, sollte das Ersatzteil innerhalb diesem Zeitraum defekt sein so tritt die Gewährleistung in Kraft !

Christoph Du schreibst : Arbeiten innerhalb GWL oder Gar. verlängern diese nicht, das ist richtig. Gemeint sind bei mir Ersatzteile.

femo : lese meinen Kommentar durch, es sind 1 Jahr Gewährleistung nicht Garantie !!!

Gruss Vauacht