Machen wir es doch mal an einem Beispiel. Das Auto ist ein Jahr und 360 Tage alt, ist also noch 5 Tage in der Garantie / Gewährleistung. Nun hat das Auto einen Motorschaden, der dann von der Garantie/Gewährleistung übernommen wird. 10 Tage später geht dieser Motor wieder defekt (warum auch immer). Die Garantie/Gewährleistung ist dann abgelaufen, folglich wird der zweite Motorschaden auch nicht auf GAR/GWL übernommen. Den bezahlt der Kunde.
Das Problem, das Risiko kann man nur durch Abschluß einer Anschlußgarantie lösen.

Auf (vom Kunden, nicht von einer Anschlußgarantie) bezahlte Ersatzteille hat der Kunde i.d. Regel ein Jahr Garantie. Kauft man nur das Teil und baut es selbst ein, hat man nur Garantie auf das Teil. Kauft man das Teil und läßt es auch gleich einbauen, hat man Garantie auf das Teil und den Lohn.

Und weil wir schon mal dabei sind. Kulanz ist eine freiwillige Leistung. Die muß keiner (Hersteller / Händler / Werkstatt) geben und niemand (Kunde) hat ein (An)Recht darauf. Und wenn Kulanz bezahlt wird, dann passiert das "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht". Es wird also keine (juristische) Schuld eingestanden.
Kulanz wird bezahlt, weil man dein Problem erkannt hat, deine Unzufriedenheit lindern und dich als Kunde behalten will.

Viele Grüße
Christoph

Last edited by super1600; 22/01/2013 21:41.