Im Gesetzestext steht es genauso wie im Taubenreuther- Gutachten.

Nebenbei- der W163 würde sogar die Kriterien aus dem Anhang2 erfüllen. Die Karre kann weit mehr, als die Geländewagen- Gurus hier zu glauben wagen! Ein vollwertiger Geländewagen ist es natürlich nicht- schon wg. der Sperren und der Bodenfreiheit.
Wir konnten übrigens mit einem serienmäßigen Ford ExplorerII im Gelände mit der M- Klasse nicht mithalten.


Gruß
René

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Man reist nicht, um anzukommen, sondern um zu reisen (Goethe)