Original geschrieben von Caruso
Original geschrieben von Duracell
Ist diese Angabe für unbeladene Fahrzeuge zutreffend?

Nein,das gilt bei zul.Gesammtgewicht,des Zugfahrzeugs.
Steht hier,auf Seite 57,in der Zeichnung:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1994L0020:20070101:de:PDF
Sicher?

Ich lese das auf [url=http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31992L0053:de:NOT]http://eur-lex.europa.eu/[/quote] irgendwie anders:
Zitat
4.4. Belastungs- und Prüfbedingungen

4.4.1. Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 2 Tonnen und Fahrzeuge der Klasse M1 müssen fahrbereit sein, d. h. mit Kühlfluessigkeit, Schmiermitteln, Kraftstoff, Werkzeug und Ersatzrad versehen sowie mit dem Fahrer besetzt sein, dessen Masse mit 75 kg veranschlagt wird.

4.4.2. Andere als die in Abschnitt 4.4.1. genannten Fahrzeuge müssen mit der vom Hersteller angegebenen technisch höchstzulässigen Masse beladen sein.


Grüße
DaPo


Fußball war doof, Fußball ist doof, Fußball bleibt doof.