Auch zu finden da, auf der "Bremach-Reisemobile" Webseite:

Leichte Wohnmotorwagen

Schwere Wohnmotorwagen

Unter anderem findet man da auch diese schweizer Bestimmungen:

Schwere Wohnmotorwagen unterstehen nicht dem Sonntags- und Nachtfahrverbot, ausser wenn ein Anhänger mitgeführt wird, welcher gemäss Fahrzeugausweis ein Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg aufweist.

Die Höchstgeschwindigkeit beträgt unter Vorbehalt einer niedrigeren allgemeinen Höchstgeschwindigkeit 80 km/h (auch im Anhängerbetrieb), auf Autobahnen und Autostrassen 100 km/h (mit Anhänger 80 km/h).

Das Fahrverbot für Lastwagen gilt nicht für schwere Wohnmotorwagen.

Der Fahrzeuglenker untersteht nicht der Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV).

Zuletzt bearbeitet von Wildwux; 03/02/2013 16:30. Grund: Threadverkürzung

Schickt mich in die Wüste... BITTE !

www.4x4-reisemobile.org