Unter anderem findet man da auch diese schweizer Bestimmungen:
Schwere Wohnmotorwagen unterstehen nicht dem Sonntags- und Nachtfahrverbot, ausser wenn ein Anhänger mitgeführt wird, welcher gemäss Fahrzeugausweis ein Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg aufweist.
Die Höchstgeschwindigkeit beträgt unter Vorbehalt einer niedrigeren allgemeinen Höchstgeschwindigkeit 80 km/h (auch im Anhängerbetrieb), auf Autobahnen und Autostrassen 100 km/h (mit Anhänger 80 km/h).
Das Fahrverbot für Lastwagen gilt nicht für schwere Wohnmotorwagen.
Der Fahrzeuglenker untersteht nicht der Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV).
Zuletzt bearbeitet von Wildwux; 03/02/201316:30. Grund: Threadverkürzung