Hallo Cem,

ich vermute, der Beamte bezieht sich auf das Urteil des BFH von 2010, nachdem eine Umschlüsselung zum LKW durch eine Zuatzbestimmung bzgl. der nun erforderlichen "LKW-typischen Zuladung" (mind. 800kg) erschwert wird (was i.Ü. auch die Intention des Gesetzgebers war). Ich hatte nach eigener leidvoller Erfahrung mit diesem Thema mal einen diesbezüglichen Gesprächsfaden gestartet:


http://www.viermalvier.de/ubb_porta...eue_Rechtssprechung_bzgl_LKW_#Post471630

Besten Gruß!
Thomas


Nietzsche ist tot.
(Gott)