Hallo Sepp,

so ganz unkommentiert möchte ich das nicht stehen lassen. Mein Fahrzeug hatte beim Tüv incl. Innenausbau, Gasflaschen, Aufbaubatterien 3130 kg. Also habe ich bis 3,5 to etwas Zuladung für die Reise. Realistisch liegt mein Reisegewicht manchmal etwas darüber. Die Geldstrafe dafür dürfte sich in Grenzen halten und ich zahle sie gerne für den Komfort den die 3,5 to Zulassung bietet. Aber ich habe auch den alten Führerschein bis 7,5 to.

Denn man sollte durchaus bedenken, daß das Fahren eines Fahrzeugs, das über 3,5 to hat, dann ev. dem Fahren ohne Führerschein entspricht und das wird teuer.

Ich komme darauf weil ein Freund von mir mit einem auf 7.5 to zugelassenen Lkw erheblich mehr Gewicht auf die Waage brachte. Bei einer Kontrolle auf der Autobahn flog er auf. Laut Aussage des Polizisten bewahrte ihn nur sein Lkw-Führerschein vor einer hohen Strafe wegens führens eines Lkw´s über 7,5 to ohne Führerschein und es blieb bei einer Geldstrafe wegen Überladung.

Grüße,
Horst

Zuletzt bearbeitet von HorstPritz; 05/02/2013 16:07.