Jetzt muss mir nur noch jemand erklären, warum wir dann (liest sich sehr nach "deutschem Behördensprech") die harmonisierte PkW/LkW-Unterscheidung für die LkW-Anerkennung so sinnfreie Zusatzregeln wie "30% bzw. 40% des Radstands als Laderaummindestlänge", "Hecktür (-öffnung) bestimmte cm2" und solchen Schrott zusätzlich zur Gewichtsformel erfunden haben: Dann schreibt doch eine Kfz-Steuer-Definition und fertig. Aber in Europa semiamüsante Kriterien durchsetzen und denn dennoch Extrawurst braten?

Grüsse
Peter