Gilt das nur für Plagiatoren oder auch -beispielsweise- für ehemalige Steinewerfer, Stasi-Spitzel etc.?
wie gesagt: Man muss unterscheiden zwischen dem strafbewehrten Vergehen, bei dem es evtl. bereits zu einer Verjährung oder Bestrafung gekommen ist. Entsprechend gilt ein bereits bestraftes oder verjährtes Vergehen als abgegolten.
Anders ist es bei der Intergrität. Das ist ein moralischer Anspruch, der aber ebenso sehr wichtig sein kann, wenn man an einer bestimmten Position sitzt oder einem bestimmten Amt und bestimmten politischen Zielen dient.
mich wunderts aber, dass du neben Steinwerfern und Stasi-Spitzel keine Altnazis angeführt hast .. mit denen waren die ersten 2 Jahrzehnte BRD weit mehr geplagt.