Original geschrieben von Sigi_H
Original geschrieben von DaPo
Gilt das nur für Plagiatoren oder auch -beispielsweise- für ehemalige Steinewerfer, Stasi-Spitzel etc.?

wie gesagt: Man muss unterscheiden zwischen dem strafbewehrten Vergehen, bei dem es evtl. bereits zu einer Verjährung oder Bestrafung gekommen ist. Entsprechend gilt ein bereits bestraftes oder verjährtes Vergehen als abgegolten.

Anders ist es bei der Intergrität. Das ist ein moralischer Anspruch, der aber ebenso sehr wichtig sein kann, wenn man an einer bestimmten Position sitzt oder einem bestimmten Amt und bestimmten politischen Zielen dient.
"kann" also? Und wer definiert, wann es OK ist und wann nicht?

Entweder alle oder keiner.

Zitat
mich wunderts aber, dass du neben Steinwerfern und Stasi-Spitzel keine Altnazis angeführt hast .. mit denen waren die ersten 2 Jahrzehnte BRD weit mehr geplagt.
Hab ich ganz bewußt nicht, weil erstend Du das eh übernimmst, zweitens diese Probleme heute nicht mehr existieren, weil die Betroffenen dankenswerterweise alle unterm Torf liegen. Die Stasispitzel sind dagegen ein aktuelles "Problem". Es gibt halt nur keine Braune Armee Fraktion oder ähnliche Terroristen, die diese auszuschalten versucht.


Grüße
DaPo


Fußball war doof, Fußball ist doof, Fußball bleibt doof.