Es gibt in der schweiz keine Bestimmungen, die die "Fenster im Wohnraum eines Wohnmotorwagens" betreffen, auch beim StVA-Zürich ist nichts darüber zu finden. Beim Strassenverkehrsgesetz gilt sowieso Bundesrecht und so darf Zürich keine eigene Suppe kochen. Was allerdings nicht heisen muss, dass so ein "Experte" bei der MFK nicht irgend was schwafelt.

Ich glaube du verwechselst das mit den Bestimmungen für Windschutz- Heck- oder Seitenscheiben, die müssen irgendwelche "blabla's" haben.


Schickt mich in die Wüste... BITTE !