die polizei sollte, zumindest wenn ein delikt vorliegt, in der lage sein, die fahrgestellnummer beim kraftfahrzeugbundesamt überprüfen zu lassen. die können dann auch sagen, ob ein wagen mit dieser nummer zugelassen ist. aber darum wirst du dich nicht selbst kümmern müssen, das interessiert die polizei schon ganz von alleine <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

was ist eigentlich dein ziel? die fahrgestellnummer zurück zu bekommen? mit welcher polizei hast du gesprochen? niederländische oder deutsche?

grüße, christoph