Auf Antrag erhalten die Bewohnerinnen und Bewohner der jeweiligen Parkzonen unter folgenden Voraussetzungen einen Bewohnerparkausweis:

Sie sind in Düren mit Hauptwohnsitz gemeldet und wohnen in einer Straße, in der das Bewohnerparken eingerichtet ist.

Sie verfügen über ein auf Ihren Namen zugelassenes oder dauernd von Ihnen genutztes Kraftfahrzeug.



das mit der 120min Eieruhr klappt übrigens gut - die Politessen wissen sowieso das ich weiterdrehe, das wird aber bei den Gewerblichen stillschweigend toleriert, Hauptsache die eingestellte Zeit stimmt