Original geschrieben von Carsten_W
....musste der Lenkeinschlag minimal begrenzt werden....

Mich würde nur mal interesssieren, ab welcher Breite/Durchmesser der Lenkeinschlag begrent werden muß. Ich hab so ein Pamphlet aus dem Internet von der US- Army wonach das bereits bei den 235/85 R16 der Fall sein soll. Kann das wer bestätigen. WIS und die diversen Gutachten sind da etwas wischiwaschi: "bei Bedarf"

Ach so: Konkret, der 463 lang, breite Achse, Kotflügelverbreiterung soll Parkhaustauglich bleiben. Da ist es mit dem serienmäßigen Lenkeinschlag jetzt schon kritisch.


Gruß
René

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Man reist nicht, um anzukommen, sondern um zu reisen (Goethe)