Hallo,

Original geschrieben von SirsAm
Es tut sich folgendes auf: >1% Abweichung; somit ändert sich nicht nur die Geschwindigkeitsangebe im Tacho, welche durch eine Tachoangleichung behoben weden könnte, sondern auch die Angaben über das Fahrgeräusch und die Abgaswerte.
Fahrgeräüsche werden bei einer vorgegebenen Geschwindigkeit gemessen und der dazugehörigen Drehzahl. Bei größeren Abrollumfängen ist bei gleichbleibender Geschwindigkeit die Drehzahl niedriger. Das gleich gilt beim Abgasverhalten. Niedrigere Drehzahl führt zu einem anderen Abgaswert.

Kann das ggf alles vernachlässigt werden?
(Je nach Überprüfer...)
wie ist das Fahrzeug denn typisiert? LKW oder PKW? Also nicht die Eintragung, sondern die Typisierung, nach der z.B. die Schadstoffklasse ermittelt wird.

Bei LKW wäre das Problem vermutlich geringer, da hier berücksichtigt wird, daß es bei LKWs deutlich mehr Varianten in Bezug auf Bereifungen und Übersetzungen gibt als beim PKW üblich ist, somit hängt beispielsweise die Schadstoffklasse vom Motor ab, egal wie die Übersetzung ist.

Das würde das Prozedere mitunter vereinfachen.

Oder mal nen anderen Prüfer fragen wink


Grüße
DaPo


Fußball war doof, Fußball ist doof, Fußball bleibt doof.