Hallo Pesca,
ich kann Dir aufgrund eigener Erfahrung nur raten einen guten Anwalt zu nehmen.

So weit mir bekannt ist hast Du das Recht einen eigenen Gutachter zu beauftragen.
Ich hatte das bei meinem Schaden so gemacht und vorsichthalber einen vom TÜV genommen da diese normalerweise nicht angezweifelt werden.
Mein TÜV-Gutachter hatte offensichtlich Zugriff auf die IVECO-Teilepreise und diese Entsprechend im Gutachten berücksichtigt.

Lenkung, Gelenkwellen, Tragarme berücksichtigen und die Drehstabfeder nicht vergessen.
Falls der Gutachter auf Totalschaden plädiert mußt Du das nicht akzeptieren sondern kannst auch ev. auf Reparatur bestehen.
Eine Möglichkeit kann auch sein ein anderes Fahrgestell zu suchen und dessen Kauf und Umbau des Aufbaues etc. mit der Versicherung abzurechen.

Einen Anspruch auf Ausfallerstattung hast Du nicht, ausser Du nimmst Dir ein Leihfahrzeug.
Grüße,
Horst

Last edited by HorstPritz; 09/07/2013 12:52.