Hab etwas in meinem Strassenverkehrsrecht von 1996 gewühlt... Hab nix diesbezüglich gefunden. Was vielleicht noch interessant ist;

SVG 43 Wege, die sich für den Verkehr mit Motorfahrzeugen oder Fahrrädern nicht eigenen oder offensichtlich nicht dafür bestimmt sind, wie Fuss- und Wanderwege, dürfen mit solchen Fahrzeugen nicht befahren werden.