Zitat
In der Schweiz gibts ein grundsätzliches Fahrverbot auf geschotterten Wegen im Wald. Das heisst man darf nur noch Feldwege ohne Fahrverbote fahren.

Dies stimmt nicht! Jedes Vahrverbot muss zwingend mit den dafür vorgesehenen Verbotsschildern ausgeschildert sein! über Fahrverbote entscheiden die Gemeinden (oder Städte) und müssen dies erst öffentlich ausschreiben. Erst danach erlangen sie Rechtsgültigkeit. Ein "Pauschalfahrverbot" war im Waldgesetz von 2001 zwar vorgesehen, wurde dann aber in der Vernehmlassung gestrichen.

Die zu sperrende Strasse muss ausgeschildert sein mit einem Verbotsschild und dem Vermerk "Waldstrasse".

Wäre das Befahren von geschotterten Waldstrassen generell verboten, könnt ich nicht nach Hause und arbeiten dürft ich auch nicht mehr! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />


Schickt mich in die Wüste... BITTE !