Hallo Ozy,
bei mir war folgendes Szenario.
Unfall mit klarem Verschulden des Unfallgegners ende Juni. Die Verursacherin war auf meine Fahrbahn geraten. Schaden von über 40.000 Euro an meinem Iveco.

Anspruch der Gegnerischen Versicherung an meine Versicherung, dadurch Reduzierung meiner Rabattes. Schreiben meines Anwaltes das das wohl nicht sein kann.

Fahrzeug mitte September wieder aus der Werkstatt.

Bis Ende Dezember keine Zahlung der Gegnerischen Versicherung wegen angeblicher Arbeitsüberlastung der Sachbearbeiterin.

Zahlung ende Dezember von mir an die Werkstatt da diese ja auch irgendwann ihr Geld haben muss.

Nach 3 Schreiben meines Anwalts jeweils eine Abschlagszahlung.
Ende März der letzte Teil der Schadenszahlung. April oder Mai Anruf des Abschleppdienstes das das Abschleppen noch nicht bezahlt ist.
Reklamation meines Anwalts und Zahlung des Abschleppdienstes ist erfolgt.
Irgendwann dann Wiedereinsetzung meines alten Versicherungsrabattes.

Was wäre ohne Anwalt gewesen.
Grüße,
Horst